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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09   

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https://dejure.org/2010,13225
LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09 (https://dejure.org/2010,13225)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 Sa 708/09 (https://dejure.org/2010,13225)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 Sa 708/09 (https://dejure.org/2010,13225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21a Abs 7 ArbZG, § 138 Abs 2 ZPO, § 611 Abs 1 BGB
    Überstundenvergütung bei Tätigkeit als Fahrer im Straßentransport - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast für Überstundenvergütung eines Berufskraftfahrer im Straßentransport; Darlegungslast des Arbeitnehmers bei unmöglicher Herausgabe von Aufzeichnungen zur Arbeitszeit durch Arbeitgeberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast für Überstundenvergütung eines Berufskraftfahrer im Straßentransport; unbegründete Klage bei unsubstantiierten Darlegungen zur Arbeitstätigkeit; Darlegungslast des Arbeitnehmers bei unmöglicher Herausgabe von Aufzeichnungen zur Arbeitszeit durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
    A) Der Arbeitnehmer, der im Prozess von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert muss, zumal wenn zwischen der Geltendmachung und der behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, beim Bestreiten der Überstunden im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 = AP Nr. 3 zu § 14 KSchG 1969).

    Gibt der Arbeitnehmer nur ohne nähere Konkretisierung die Höhe seiner Forderung an und muss sich der Arbeitgeber deshalb auf ein pauschales Bestreiten beschränken, so könnte allenfalls ein unzulässiger Ausforschungsbeweis eine weitere Sachaufklärung bringen (vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1993, a. a. O.).

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
    Ergibt sich aus dem Vortrag des Arbeitnehmers eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Überarbeit angefallen ist, hat sich der Arbeitgeber hierzu nach § 138 Abs. 2 ZPO konkret zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 -= EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10; Urteil vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 = AP Nr. 8 zu § 2 EntgeltFG).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
    Je nach Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 = AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
    Ergibt sich aus dem Vortrag des Arbeitnehmers eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Überarbeit angefallen ist, hat sich der Arbeitgeber hierzu nach § 138 Abs. 2 ZPO konkret zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 -= EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10; Urteil vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 = AP Nr. 8 zu § 2 EntgeltFG).
  • LAG Niedersachsen, 10.05.2005 - 13 Sa 842/04

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Fahrtenschreiberdiagrammen zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
    Selbst wenn man über den vorwiegend am öffentlichen Interesse orientierten Zweck des § 21 a Abs. 7 ArbZG hinaus auch die Absicherung der Durchsetzbarkeit von Überstundenvergütungsansprüchen als weiteren (privatrechtlichen) Zweck anerkennt (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.05.2005, 13 Sa 842/04 = NZA-RR 2005, 461 f.), kann dies nicht zu einer Umkehr der Darlegungslast führen oder auch nur dazu, dass der Arbeitnehmer den Inhalt der von ihm verrichteten Arbeitstätigkeit nicht mehr darlegen müsste.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast -

    Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast ist hier für die Erbringung der Arbeitsleistung ebensowenig anzunehmen (LAG Rheinland-Pfalz 17. März 2010 - 7 Sa 708/09 - juris-Rn. 48) wie für ihre betriebliche Notwendigkeit.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 432/14

    Überstundenvergütung eines Omnibusfahrers - Darlegungslast - prozessuale

    Daher führt - sofern der Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen ist, oder ihm aus anderen Gründen die Herausgabe der Aufzeichnungen unmöglich geworden ist - die Nichtherausgabe der Aufzeichnungen an den Arbeitnehmer nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2010 - 7 Sa 708/09 - Juris).
  • LAG Köln, 10.11.2010 - 3 Sa 770/10

    Tachoscheiben als Arbeitszeitunterlagen; Anspruch des Kraftfahrers auf Herausgabe

    Schließlich gelten diese Grundsätze auch uneingeschränkt für Arbeitnehmer, die im Transportgewerbe tätig sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.03.2010 - 7 Sa 708/09).
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